Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die Hundetherapie und sämtliche Kurse der Hundetherapie und -schule Bodmer, Zürichstrasse 77, 8607 Aathal-Seegräben.

Kursteilnehmer

Die Kursteilnehmer verpflichten sich, diese Vertragsbedingungen einzuhalten und den Anweisungen der Hundetrainer Folge zu leisten.

Kinder sind in den Kursen herzlich willkommen. Die Aufsichtspflicht obliegt den Eltern. Die Hauptverantwortung für das Führen, Halten und Ausbilden des Hundes liegt stets bei den Hundeführern.

Trainingsvoraussetzungen

Am Unterricht dürfen nur Hunde teilnehmen, die über einen vollen Impfschutz verfügen.

Die Teilnehmer verpflichten sich, nur mit einem gesunden Hund, der den Anforderungen des Unterrichtes körperlich gewachsen ist, an den Trainingsstunden teilzunehmen.

Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann durch die zuständigen Hundetrainer kostenpflichtig vom Training ausgeschlossen werden.

Die Hundetherapie und -schule Bodmer behält sich vor, einen vom Halter/Hundeführer geforderten Einsatz spezieller Hilfsmittel abzulehnen.

Kurskosten

Die Kurskosten sind per Vertragsabschluss zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt entweder direkt vor Ort in bar oder vorab durch Überweisung auf das angegebene Bankkonto.

Bei vorzeitigem Abbruch der vereinbarten Unterrichtsstunden durch den/die Teilnehmer/In werden keine bereits gezahlten Schulungsgebühren erstattet.

Abonnements

Abonnements für Kurse sind persönlich und nicht übertragbar. Sie sind innerhalb eines Jahres ab Vertragsabschluss aufzubrauchen, ansonsten verfällt ihre Gültigkeit.

Haftung

Die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen der Hundetherapie und -schule Bodmer erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ist im gesetzlich zulässigen Umfang jegliche Haftung der Hundetherapie und -schule Bodmer ausgeschlossen.

Auch haftet die Hundetherapie und -schule Bodmer nicht für den Verlust von Wertgegenständen, Geld, Kleidern etc.

Die Hundetherapie und -schule Bodmer behält sich das Recht vor, Schäden am Eigentum der Hundeschule, verursacht durch den Hundehalter, durch Besucher oder durch einen Hund, in Rechnung zu stellen. Versicherung ist Sache des Teilnehmers.

Informationspflicht

Der Kunde verpflichtet sich, die Kursleitung über allfällige Verhaltensauffälligkeiten wie Aggressivität oder Ängstlichkeit des Hundes zu informieren. Das gleiche gilt für allfällige Auflagen von Behörden oder vom Veterinäramt.

Betriebszeiten

Mit Ausnahme von Ferien- und Feiertagen finden die Trainings gemäss unserem Trainingsplan statt. Das Angebot und die Betriebszeiten können jederzeit ändern.

Betriebseinstellung

Die vorübergehende oder definitive Schliessung oder Teilschliessung der Hundetherapie und -schule Bodmer bleibt jederzeit vorbehalten. Aus einer vorübergehenden Betriebseinstellung und/oder Teilschliessung besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.

Absenzen

Terminverschiebungen oder Absagen können schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

Vereinbarte Unterrichtstermine, für welche sich der Hundehalter angemeldet hat oder Gruppenstunden, an denen er regelmässig teilnimmt, müssen mindestens 24 Stunden im Voraus durch den Teilnehmer abgesagt bzw. verschoben werden. Geschieht dies nicht, behalten wir uns das Recht vor, die Lektion im vollen Umfang zu berechnen.

Wir behalten uns vor, in dringenden Fällen Unterrichtsstunden abzusagen. In diesen Fällen wird der Unterricht nachgeholt bzw. verschoben.

Vertragsdauer

Die Vertragsdauer richtet sich nach dem mit dem Kursteilnehmer abgeschlossenen Vertrag. Der Vertrag läuft ohne Kündigung automatisch nach der vereinbarten Vertragsdauer aus.

Vorzeitiger Ausstieg

Ein Vertragsrücktritt und entsprechende Rückerstattungen können nur in Härtefällen wie länger dauernder Krankheit (ab 3 Wochen), Unfall oder bei definitivem Domizilwechsel gewährt werden. Ist dies der Fall, muss ein schriftliches Rückerstattungsgesuch mit den notwendigen Bestätigungen eingereicht werden.

Robidog-Pflicht (Hundekotentsorgung)

Am Ort der Veranstaltung oder des Kurses und auf allen Wegen ist der Kot vom jeweiligen Teilnehmer, dessen Hund diesen hinterlassen hat, aufzunehmen und selber zu entsorgen oder mitzunehmen.

Änderungen AGB

Die Kursteilnehmer nehmen ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen vorbehalten bleiben und dass ihnen diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Aus einer Änderung der Allgemeinen Vertragsbedingungen können keine Rechte abgeleitet werden.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen unterstehen dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich.

Gutenswil, Juni 2021