Obligatorische Hundekurse Kanton Zürich

Die Hundetherapie und –schule Bodmer bietet die ab 1. Juni 2025 obligatorischen Kurse für den Kanton Zürich an.

Obligatorischer Theoriekurs Kanton Zürich gemäss §13 der Hundeverordnung (HuV)

Kursdauer 2h + schriftliche Prüfung.

Inhalt des Kurses:

  • Information zum Hund
  • Lernverhalten
  • Umgang mit Hunden
  • Anschaffung eines Hundes
  • Reisen mit Hund
  • Hund & Recht

Der Theoriekurs ist obligatorisch für Personen, die im Kanton Zürich leben und entweder Ersthundehaltende oder Personen sind, über 10 Jahre keinen Hund hatten (bis 2015). Der Kurs sowie die Prüfung sind innerhalb 1 Jahr vor bis 2 Monate nach Anschaffung des Hundes zu absolvieren.

Die nächsten Kursdaten:

  • 28. Juni 2025, 10.00 – 12.00 Uhr
  • 12. Juli 2025, 10.00 -12.00 Uhr

Obligatorische Praktische Hundeausbildung Kanton Zürich gemäss §13 der Hundeverordnung (HuV)

Kursdauer: min. 6 Lektionen à 60min

Lernziele:

  1. Förderung der Bindung und der Beziehung
  2. Erkennen und Verstehen der Körpersprache des Hundes
  3. Befähigung der Hundehaltenden zur Grunderziehung des Hundes
  4. Tiergerechtes und sicheres Führen auch in anspruchsvollen Situationen
  5. Vermittlung der Methoden zur Maulkorbgewöhnung

Die Ausbildung gilt erst als erfolgreich absolviert, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter alle Lernziele erreicht hat.

Die praktische Hundeausbildung ist obligatorisch für alle Personen, die im Kanton Zürich ab 1. Juni 2025 einen Hund übernehmen:

  • Hunde frühestens nach Vollendung des 6. Lebensmonats und muss 12 Monate nach Beginn der Hundehaltung oder nach dem Zuzug in den Kanton Zürich abgeschlossen sein.
  • Die Lernerfolgskontrolle erfolgt laufend und ist mit dem offiziellen Formular zu dokumentieren.
  • Es gilt keine praktische Prüfung zu absolvieren.

Die Kurse werden fortlaufend angeboten.

Für Hundehalter, welche ihren Hund vor dem 1. Juni 2025 erhalten haben, gelten die folgenden obligatorischen Kurse:

Welpenförderung (5 Lektionen)

Alter des Hundes: 8-16 Wochen

1. Der Aufbau der Bindung des Hundes zur Halterin oder zum Halter

2. Die Förderung von erwünschtem Verhalten des Welpen

3. Die Sozialisation mit Menschen und Artgenossen sowie die Gewöhnung an die Umwelt

4. Die Anwendung tiergerechter Erziehungsmethoden

5. Das Wahrnehmen und Umsetzen der Pflichten als Halterin oder als Halter

Junghundekurs (12 Lektionen)

Alter des Hundes: 16 Wochen -18 Monate

1. Das Erreichen eines Grundgehorsams des Hundes

2. Das korrekte Anbinden und Führen des Hundes an der Leine

3. Das tiergerechte und sichere Führen des Hundes in der Umwelt, sowie bei der Begegnung mit Menschen, Artgenossen und anderen Tieren, insbesondere Wildtieren

4. Eine dem Entwicklungsstand des Hundes angemessene Weiterführung und Vertiefung der Lernziele der Welpenförderung

5. Die Umsetzung der für ein sicheres Führen des Hundes bedeutsamen Grundsätze im Zusammenleben mit dem Hund

Erziehungskurs (12 Lektionen)

Alter des Hundes: 18 Monate – 8 Jahre

Die Halterin oder der Halter eines Hundes muss mit diesem in folgenden Fällen einen Erziehungskurs besuchen:

1. Sie oder er hat den Hund übernommen, als dieser zwischen 16 Wochen und 18 Monate alt war, wobei der Hund die Welpenförderung nicht oder nicht vollständig besucht hat. Der Erziehungskurs ist innert eines Jahres nach Abschluss des Junghundekurses zu besuchen.

2. Sie oder er hat den Hund übernommen oder ist mit diesem zugezogen, als dieser zwischen 18 Monate und acht Jahre alt war. Der Erziehungskurs ist innert eines Jahres nach der Übernahme oder dem Zuzug zu besuchen.

3. Sie oder er hat mit dem Hund die Welpenförderung oder den Junghundekurs nicht besucht, obwohl sie oder er den Hund im fraglichen Alter im Kanton gehalten hat.

Lernziel des Erziehungskurses ist die der Reife und dem Ausbildungsstand des Hundes angemessene Vertiefung der Inhalte des Junghundekurses.

Der Erziehungskurs umfasst

1. In den Fällen von Ziffer 1 und 2 oben mindestens zehn praktische Übungslektionen zu mindestens 50 Minuten, wobei die Lektionen an mindestens fünf verschiedenen Tagen zu besuchen sind,

2. Im Fall von Ziffer 3 oben mindestens 20 praktische Übungslektionen zu mindestens 50 Minuten, wobei die Lektionen an mindestens zehn verschiedenen Tagen zu besuchen sind.

Die Lektionen werden teilweise innerhalb und teilweise ausserhalb des Übungsgeländes abgehalten.

Nicht zögern, Starten – tun.