Obligatorische Hundekurse

Bei uns erwartet Sie bei den obligatorischen Hundekursen folgendes Angebot und

basierend auf der Zürcher Hundeverordnung sind unsere Lernziele wie folgt:

Welpenförderung (5 Lektionen)

Alter des Hundes: 8-16 Wochen

1. Der Aufbau der Bindung des Hundes zur Halterin oder zum Halter

2. Die Förderung von erwünschtem Verhalten des Welpen

3. Die Sozialisation mit Menschen und Artgenossen sowie die Gewöhnung an die Umwelt

4. Die Anwendung tiergerechter Erziehungsmethoden

5. Das Wahrnehmen und Umsetzen der Pflichten als Halterin oder als Halter

Junghundekurs (12 Lektionen)

Alter des Hundes: 16 Wochen -18 Monate

1. Das Erreichen eines Grundgehorsams des Hundes

2. Das korrekte Anbinden und Führen des Hundes an der Leine

3. Das tiergerechte und sichere Führen des Hundes in der Umwelt, sowie bei der Begegnung mit Menschen, Artgenossen und anderen Tieren, insbesondere Wildtieren

4. Eine dem Entwicklungsstand des Hundes angemessene Weiterführung und Vertiefung der Lernziele der Welpenförderung

5. Die Umsetzung der für ein sicheres Führen des Hundes bedeutsamen Grundsätze im Zusammenleben mit dem Hund

Erziehungskurs (12 Lektionen)

Alter des Hundes: 18 Monate – 8 Jahre

Die Halterin oder der Halter eines Hundes muss mit diesem in folgenden Fällen einen Erziehungskurs besuchen:

1. Sie oder er hat den Hund übernommen, als dieser zwischen 16 Wochen und 18 Monate alt war, wobei der Hund die Welpenförderung nicht oder nicht vollständig besucht hat. Der Erziehungskurs ist innert eines Jahres nach Abschluss des Junghundekurses zu besuchen.

2. Sie oder er hat den Hund übernommen oder ist mit diesem zugezogen, als dieser zwischen 18 Monate und acht Jahre alt war. Der Erziehungskurs ist innert eines Jahres nach der Übernahme oder dem Zuzug zu besuchen.

3. Sie oder er hat mit dem Hund die Welpenförderung oder den Junghundekurs nicht besucht, obwohl sie oder er den Hund im fraglichen Alter im Kanton gehalten hat.

Lernziel des Erziehungskurses ist die der Reife und dem Ausbildungsstand des Hundes angemessene Vertiefung der Inhalte des Junghundekurses.

Der Erziehungskurs umfasst

1. In den Fällen von Ziffer 1 und 2 oben mindestens zehn praktische Übungslektionen zu mindestens 50 Minuten, wobei die Lektionen an mindestens fünf verschiedenen Tagen zu besuchen sind,

2. Im Fall von Ziffer 3 oben mindestens 20 praktische Übungslektionen zu mindestens 50 Minuten, wobei die Lektionen an mindestens zehn verschiedenen Tagen zu besuchen sind.

Die Lektionen werden teilweise innerhalb und teilweise ausserhalb des Übungsgeländes abgehalten.

Nicht zögern, Starten – tun.